Protest gegen Spielwertung in München abgelehnt / Keine Berufung

Der Protest des SYNTAINICS MBC gegen die Wertung des mit 88:90 verlorenen Spiels am vergangenen Sonntag beim FC Bayern München wurde von Dirk Horstmann, dem Spielleiter der easyCredit BBL, am Freitagnachmittag als unzulässig abgelehnt. Die eingezahlte Verfahrensgebühr ist verfallen, die Verfahrenskosten trägt die Mitteldeutsche Basketball Marketing GmbH.

Der SYNTAINICS MBC verzichtet darauf, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Die volle Konzentration von Club, Mannschaft und Umfeld soll den verbleibenden drei Hauptrundenspielen in der easyCredit BBL gelten, in denen die Wölfe die erste Endrundenteilnahme seit 24 Jahren mit sportlichen Mitteln unter Dach und Fach bringen möchten. Vor dem Heimspiel am morgigen Samstag (20 Uhr) gegen Hamburg nehmen die Mannen von Headcoach Janis Gailitis mit einer Bilanz von 15:14 Siegen den zehnten Tabellenplatz ein, der noch zu den Play-Ins berechtigen würde (hätte die Spielleitung dem Protest stattgegeben, wären sie mit 16:13 Siegen Achter).

Dirk Horstmann begründete seine Entscheidung damit, dass der Protest zu spät eingelegt worden wäre. Ein solcher sei gemäß §8 Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung nach Spielende vom Mannschaftskapitän, dem Headcoach oder einem seiner Assistenten per Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen (SBB) anzumelden, bevor dieser durch den Ersten Schiedsrichter unterzeichnet wurde. Auf dem Original des von der Post zugestellten SBB sei in der entsprechenden Spalte aber keine Unterschrift feststellbar. Der vom SYNTAINICS MBC am Tag nach dem Spiel um 11.42 Uhr eingereichte Protest sei entgegen ursprünglicher Aussage zu spät gewesen.

Jedoch selbst wenn die Anmeldung des Protestes fristgerecht geschehen wäre, hätte die Spielleitung diesen als nicht begründet abgewiesen. Die Entscheidung der Schiedsrichter Anne Panther und Christof Madinger unter Hinzuziehung des lnstant Replay Systems (Videobeweis) hätte die Spielleitung als Tatsachenentscheidung eingestuft. Und solche sind nach § 7 Abs. 2 der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung grundsätzlich nicht anfechtbar. Verwirrend: Dirk Horstmann schreibt in seiner Urteilsbegründung: „Das o. g. Spiel der BBL wird mit 90:87 Korbpunkten für den Bundesligisten FC Bayern München Basketball GmbH wie ausgetragen gewertet.“ Das Spiel endete jedoch mit 90:88 für den Deutschen Meister.

Der SYNTAINICS MBC stellt zu der Entscheidung, dass der Protest zu spät eingelegt worden wäre, fest:

Das Spiel endete um 16:59 Uhr. Die Schiedsrichter verließen das Spielfeld umgehend, ohne nochmals mit den Beteiligten in Kontakt zu kommen, entsprechende Nachfragen durch den SYNTAINICS MBC zur Entscheidungsfindung waren nicht mehr möglich. Um 17:06 Uhr suchte geschäftsführender Gesellschafter Martin Geissler den Kontakt mit Kommissar Horst Weichert und teilte diesem offiziell mit, dass der SYNTAINICS MBC gegen das Spielergebnis und die Entscheidung der Schiedsrichter beim Videobeweis Protest einlegen möchte. Kapitän Charles Callison war zu diesem Zeitpunkt ebenso in der Halle anwesend und hätte die Anmeldung des Protestes unterzeichnen können.

Der Kommissar sagte, dies ist nur möglich, solange die Schiedsrichter noch nicht den SBB unterschrieben hätten. Kurzerhand sprintete er in die Schiedsrichterkabine, um den Status zu überprüfen. Diese Situation ist unüblich, da grundsätzlich der SBB von den Schiedsrichtern nur unter Beisein des Kommissars unterschrieben werden sollte und nicht nur unter Beisein des Anschreibers. Gerade in einem derart brenzligen Spiel mit vielen Diskussionen am Ende ist dies sehr unprofessionell. Auch wurde der Standard nicht eingehalten, dass der Kommissar den SBB als Letzter zu unterzeichnen hat (Kampfrichterhandbuch 11.7, Aufgaben des Kommissars nach Spielende). Entweder tat er dies bereits vor der Unterzeichnung der Schiedsrichter am Kampfgericht oder er hat wissentlich und absichtlich die Unterschrift in der Kabine vorgenommen, obwohl ihm klar mitgeteilt wurde, dass der SYNTAINICS MBC Protest einlegen will.

Kurz darauf kam der Kommissar aus der Schiedsrichterkabine zurück und informierte Martin Geissler, dass es leider zu spät sei und alle Beteiligten bereits den SBB unterschrieben hätten. Ein Protest sei nach den Regularien der easyCredit BBL nicht mehr möglich, könne jedoch innerhalb der nächsten 24 Stunden beim Spielleiter eingereicht werden. Eine Unterschrift des Kapitäns sei nicht mehr nötig. Dies war eine Fehlinformation des Kommissars! Damit hat dieser dem SYNTAINICS MBC die Möglichkeit genommen, nach den offiziellen Basketballregeln und der Verfahrens- und Schiedsgerichtsordnung der easyCredit BBL Protest einzuleiten. Auch wurde vom Kommissar nicht das offizielle Formular zur Protesterfassung zur Verfügung gestellt oder ausgefüllt. Marin Geissler forderte den Kommissar dazu auf, auf der Rückseite des SBB zu vermerken, dass der SYNTAINICS MBC Protest einlegen wollte. Dies tat er allem Anschein nach.

Besonders zu berücksichtigen ist, dass dabei die offiziellen Basketballregeln missachtet wurden, die laut Anhang C, C2, 1. (Verfahren im Falle eines Protestes) besagen, dass der Protest spätestens 15 Minuten nach Spielende mitgeteilt werden muss. Dementsprechend hat sich der MBC hier mit 7 Minuten nach Spielende absolut im Zeitfenster des FIBA-Regelwerks bewegt. Die easyCredit BBL spielt auf Grundlage der FIBA Regeln (BBL Spielordnung §1 (3)). Darüber hinaus sind die Kommissare laut der FIBA-Kommissarrichtlinie aufgefordert, den SBB erst 15 Minuten nach Spielende zu unterschreiben, um mögliche Protestgründe noch aufzunehmen – hier wurde klar dagegen verstoßen.

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