MBC unterstützt Abstimmung über Feiertagsgesetz in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt fordert momentan alle Bürger dazu auf, sich an einer Abstimmung über die Zukunft des Feiertagsgesetzes zu beteiligen. Der Mitteldeutsche Basketball Club unterstützt das Anliegen, das Gesetz zu modernisieren und Barrieren für den Spielbetrieb zu verringern. Die Abstimmung läuft bis zum 25. November unter www.einmischen.sachsen-anhalt.de.

In der heutigen Fragestunde des Landtags erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD) in der Antwort auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Gerry Kley zum Feiertagsgesetz:
Zunächst freue ich mich darüber, dass die Probleme, die das Feiertagsgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung nicht nur, aber insbesondere für den Sport mit sich bringt, offensichtlich auch von der Opposition gesehen werden und dass Sie wie ich nach Lösungen für diese Probleme suchen.
Allerdings sehe ich nicht, wie die von Ihnen offenkundig angestrebte untergesetzliche Regelung funktionieren sollte. Nach § 5 des Feiertagsgesetzes sind an fünf Tagen im Jahr unter anderem öffentliche sportliche Veran¬staltungen untersagt. Hiervon sind zwar Ausnahmen im Einzel¬fall möglich, aber eben keine generellen Ausnahmen für den regelmäßigen Spielbetrieb. Das wäre keine „intelligente Rechtsanwendung“, sondern die Missachtung eines klaren gesetzgeberischen Willens.
Will man dem Sport – aber auch anderen Betroffenen – helfen, dann ist dies nur durch eine Änderung des Feiertagsgesetzes zu erreichen, indem nach dem Vorbild anderer Bundesländer zum Beispiel eine tageszeitliche Begrenzung des Schutzes am Volkstrauertag und Totensonntag eingeführt und der Schutz für den Buß und Bettag abgeschafft wird.
Wie groß der Diskussionsbedarf an dieser Stelle ist, sieht man auch an der Ent-scheidung der Landesregierung, im Internet eine neue Frage zur elektronischen Abstimmung zu stellen. Seit gestern kann unter dem Portal www.einmischen.sachsen-anhalt.de jede Bürgerin, jeder Bürger über die Frage abstimmen: „Soll das sachsen-anhaltische Feiertagsgesetz in Bezug auf die ,stillen Tage‘ gelockert werden?“ Auch das ist ein Beitrag zur Meinungsbildung in dieser Debatte.
Um den Dialog voran zu bringen, habe ich für den 25. November 2008 Verbände und Institutionen, die von den Regelungen des Sonn und Feiertagsrechts berührt sind, zu einem Fachgespräch eingeladen. Mein Ziel ist es, die Umsetzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in Sachsen-Anhalt in der Praxis zu diskutieren und die Erwar¬tungen der Verbände an die verantwortlichen Stellen hierzu kennenzulernen.

Aus meiner Sicht gibt es überhaupt nur drei Handlungsoptionen:

• Entweder der Gesetzgeber findet „intelligente Lösungen“.
• Oder wir wenden das Gesetz konsequent gegen jedermann an.
• Oder das Land nimmt sich an dieser Stelle zurück und legt – im Interesse einzelfallgerechter Lösungen – die Entscheidung über Ausnahmen in die alleinige Entscheidungsgewalt der Kommunen.

Quelle: Ministerium des Inneren, Sachsen-Anhalt

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